Erwägungsgrund 3 32011R1228
Mit dem Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei vom 22. Dezember 1995 über die Umsetzung der letzten Phase der Zollunion werden die Regeln für die Ermittlung der Zollabgaben für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in der Türkei, die in die Europäische Union eingeführt werden, festgelegt. Die Verordnung (EWG) Nr. 429/73 ist daher überholt.