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Die Teilnehmer an dem Übereinkommen sind in einen kontinuierlichen Prozess eingebunden, durch den Marktverzerrungen auf ein Mindestmaß beschränkt und gleiche Voraussetzungen geschaffen werden sollen, in deren Rahmen die von den ECA berechneten Prämien vom Risiko abhängen und hinreichend sein sollten, um die langfristigen Kosten und Verluste zu decken, sowie im Einklang mit den Verpflichtungen im Rahmen der Welthandelsorganisation stehen sollten. Um dieses Ziel zu verwirklichen, arbeiten die Exportkreditsysteme auf transparente Weise, und die Agenturen erstatten der OECD entsprechend Bericht.
Exportkreditagenturen („ECA“) tragen zur Entwicklung des Welthandels bei, indem sie ergänzend zur Finanzierung und Absicherung durch den privaten Sektor die…
Die Teilnehmer an dem Übereinkommen und die Mitgliedstaaten der Union haben vereinbart, gemäß den Transparenzvorschriften der OECD und der Union bestimmte…
Das Übereinkommen trägt durch die Tätigkeit der ECA indirekt zum freien und fairen Handel und zu Investitionen von Unternehmen bei, die andernfalls nur…
Angesichts des verstärkten Wettbewerbs auf den Weltmärkten und um Wettbewerbsnachteilen für Unternehmen der Union entgegenzuwirken, sollte die Kommission im…
Um einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt zu gewährleisten, bedarf es für die Geschäftstätigkeit und Leitung von grenzüberschreitend tätigen Gruppen von…
Die Teilnehmer an dem Übereinkommen haben beschlossen, das Übereinkommen zu ändern und zu vereinfachen. Die von ihnen vereinbarten Änderungen umfassen größere…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.