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In dem EFSA-Gutachten wird zwar darauf hingewiesen, dass bei allen See- oder Süßwasserfischen aus Wildfang davon auszugehen ist, dass sie lebensfähige für die menschliche Gesundheit gefährliche Parasiten enthalten, wenn sie roh oder fast roh verzehrt werden sollen, doch kann die zuständige Behörde nationale Maßnahmen zur Genehmigung einer Ausnahmeregelung hinsichtlich der vorgeschriebenen Gefrierbehandlung von Fischereierzeugnissen aus Wildfang annehmen, wenn anhand epidemiologischer Daten belegt wird, dass die Fanggründe keine Gesundheitsgefahr wegen des Vorhandenseins von Parasiten bergen. Diese nationalen Maßnahmen sollten der Kommission gemeldet werden.
Kriterien, anhand deren festgestellt werden kann, dass epidemiologischen Daten zufolge von Fanggründen keine Gesundheitsgefährdung wegen Parasitenvorkommen…
Im April 2010 nahm die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ein wissenschaftliches Gutachten zur Risikobewertung von Parasiten in…
Gemäß Anhang III Abschnitt VIII Kapitel III Teil D der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 müssen Lebensmittelunternehmer sicherstellen, dass bestimmte…
Diese Verordnung sollte für tierische Nebenprodukte gelten, die aus Wassertieren gewonnen werden, ausgenommen Material von gemäß den Gemeinschaftsvorschriften…
In Anhang III Abschnitt VIII Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 erhält Teil D folgende Fassung: „D. VORSCHRIFTEN ZUM SCHUTZ VOR PARASITEN 1.…
In dem Gutachten kommt die EFSA zu dem Schluss, dass das Risiko der Infektion mit Anisakis-Larven bei Aufzucht von Zuchtlachs (Atlantischer Lachs) in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.