Erwägungsgrund 5 32011R1332
Um zu gewährleisten, dass der mit der neuen Softwareversion verbundene Zugewinn an Sicherheit realisiert wird, müssen sämtliche Luftfahrzeuge so bald wie praktisch möglich damit ausgerüstet werden. Es ist jedoch notwendig, für die Luftfahrtindustrie unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit neuer Ausrüstung einen realistischen Zeitrahmen zur Anpassung an diese neue Verordnung vorzusehen.