Erwägungsgrund 4 32011R1385
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss für die Geltungsdauer des neuen Protokolls festgelegt werden.
Die Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf die Mitgliedstaaten muss für die Geltungsdauer des neuen Protokolls festgelegt werden.