Erwägungsgrund 6 32011R1385
Da das vorherige Protokoll am 15. Juni 2011 abgelaufen ist, sollte die vorliegende Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und mit Wirkung vom 16. Juni 2011 gelten —
Da das vorherige Protokoll am 15. Juni 2011 abgelaufen ist, sollte die vorliegende Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und mit Wirkung vom 16. Juni 2011 gelten —