Erwägungsgrund 1 32011R1386
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 704/2002 des Rates vom 25. März 2002 zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs auf Einfuhren bestimmter gewerblicher Waren und zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Gemeinschaftszollkontingente für Einfuhren bestimmter Fischereierzeugnisse auf die Kanarischen Inseln läuft die Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Investitionsgüter zur kommerziellen und gewerblichen Verwendung am 31. Dezember 2011 aus.