Erwägungsgrund 2 32011R1386
Im September 2010 hat die spanische Regierung im Namen der Regierung der Kanarischen Inseln beantragt, gemäß Artikel 349 AEUV die Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für eine Reihe von Erzeugnissen verlängern zu dürfen. Der Antrag wurde damit begründet, dass die Wirtschaftsbeteiligten auf diesen Inseln aufgrund deren Abgelegenheit wirtschaftlich und kommerziell erheblich benachteiligt sind, was sich negativ auf die Entwicklung der Bevölkerungszahl, die Beschäftigung und auf die soziale und wirtschaftliche Entwicklung auswirkt.