Erwägungsgrund 13 32010D0787BESCHLUSS DES RATES vom 10. Dezember 2010 über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke (2010/787/EU)
Um einen reibungslosen Übergang von den Maßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 1407/2002 zu den in dem vorliegenden Beschluss vorgesehenen Maßnahmen zu…
Erwägungsgrund 5 32011R0062VERORDNUNG (EU) Nr. 62/2011 DER KOMMISSION vom 26. Januar 2011 zum Ausschluss der ICES-Untergebiete 27 und 28.2 von bestimmten Fischereiaufwandsbeschränkungen 2011 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen
Die Verordnung (EG) Nr. 1124/2010 gilt ab dem 1. Januar 2011. Um die Kohärenz mit der genannten Verordnung sicherzustellen, sollte die vorliegende Verordnung…
Erwägungsgrund 8 32010R1238VERORDNUNG (EU) Nr. 1238/2010 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2010 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates hinsichtlich der Zollbefreiung für bestimmte pharmazeutische Wirkstoffe mit einem von der Weltgesundheitsorganisation vergebenen „Internationalen Freinamen“ (INN) und für bestimmte Erzeugnisse, die zur Herstellung pharmazeutischer Fertigerzeugnisse verwendet werden
Um zu gewährleisten, dass die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen ab 1. Januar 2011 gelten, sollte sie am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft…
Erwägungsgrund 6 32008R0169VERORDNUNG (EG) Nr. 169/2008 DER KOMMISSION vom 25. Februar 2008 zum Ausschluss der ICES-Untergebiete 27 und 28.2 von bestimmten Fischereiaufwandsbeschränkungen und Erfassungsverpflichtungen 2008 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen
Die Verordnungen (EG) Nr. 1098/2007 und (EG) Nr. 1404/2007 gelten ab dem 1. Januar 2008. Um die Kohärenz mit den genannten Verordnungen sicherzustellen, sollte…
Erwägungsgrund 8 32005R0284VERORDNUNG (EG) Nr. 284/2005 DER KOMMISSION vom 18. Februar 2005 zur Festlegung der Abweichungen von der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 in Bezug auf Erzeugnisse, die in Form von nicht unter Anhang I des Vertrags fallenden Waren in andere Drittländer als die Schweiz und Liechtenstein ausgeführt werden
Da die in dem Beschluss 2005/45/EG festgelegten Maßnahmen ab 1. Februar 2005 gelten, sollte diese Verordnung ab dem gleichen Zeitpunkt gelten und unmittelbar in…
Erwägungsgrund 6 32009R0130VERORDNUNG (EG) Nr. 130/2009 DER KOMMISSION vom 13. Februar 2009 zum Ausschluss der ICES-Untergebiete 27 und 28.2 von bestimmten Fischereiaufwandsbeschränkungen und Erfassungsverpflichtungen 2009 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Dorschbestände der Ostsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen
Die Verordnung (EG) Nr. 1322/2008 gilt ab dem 1. Januar 2009. Um die Kohärenz mit der genannten Verordnung sicherzustellen, sollte die vorliegende Verordnung…