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Gemäß der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien dürfen Erzeugnisse tierischen Ursprungs oder Lebensmittel, die solche Erzeugnisse enthalten, zur Minderung möglicher Gesundheitsrisiken nur dann in Deponien entsorgt werden, wenn sie gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene verarbeitet wurden.
In der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien sind die Voraussetzungen für die Genehmigung einer Deponie festgelegt. In der…
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Sie sieht unter anderem vor, dass…
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 enthält spezifische, von Lebensmittelunternehmern einzuhaltende Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Sie…
Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen, wie das Einsammeln, die Beförderung, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen und gefährlichen Abfällen, einschließlich…
Um eine Kontamination von Lebensmitteln mit Krankheitserregern zu vermeiden, sollten Betriebe und Anlagen, die tierische Nebenprodukte verarbeiten, auf einem…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.