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Die Entsorgung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte über den Abwasserstrom sollte untersagt werden, da dieser Strom keinen Bestimmungen unterliegt, die eine geeignete Bekämpfung der Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier gewährleisten würden. Zur Vermeidung unannehmbarer Risiken durch eine unbeabsichtigte Entsorgung flüssiger tierischer Nebenprodukte, zum Beispiel durch die Reinigung der Böden oder der zur Verarbeitung verwendeten Gerätschaften, sollten geeignete Maßnahmen getroffen werden.
Nach der Sammlung müssen tierische Nebenprodukte unter Bedingungen gehandhabt werden, die geeignet sind, die Übertragung unannehmbarer Risiken für die…
Die Verwendung tierischer Nebenprodukte oder ihrer Folgeprodukte als Brennstoff sollte zugelassen werden; dies sollte nicht als Abfallbeseitigung gelten.…
Bestimmten Betrieben oder Anlagen, die nur geringe Mengen tierischer Nebenprodukte ohne Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier handhaben, sollte erlaubt…
Da die Abfallverbrennung und Mitverbrennung bestimmter tierischer Nebenprodukte nicht unter die Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
Tierische Nebenprodukte sollten nur verwendet werden, wenn die Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier im Zuge ihrer Verarbeitung und des…
Die Beseitigung sämtlicher tierischer Nebenprodukte ist in der Praxis nicht möglich, da sie zu unannehmbaren Risiken für die Umwelt und untragbaren Kosten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.