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Mit der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 wird ein Genehmigungsverfahren für alternative Methoden zur Beseitigung oder Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte eingeführt. Solche Methoden können von der Kommission nach einer von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „EFSA“) durchgeführten Risikobewertung genehmigt werden. Zur Erleichterung der Bewertung solcher Anträge durch die EFSA sollte ein Standardformat festgelegt werden, aus dem für die Antragssteller deutlich sichtbar hervorgeht, welche Art von Nachweisen vorzulegen sind. Im Einklang mit den Verträgen sollten Anträge auf Genehmigung alternativer Methoden in allen Amtssprachen der Union gemäß der Verordnung Nr. 1 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gestellt werden können.
Anträge auf Genehmigung alternativer Methoden zur Verwendung oder Beseitigung tierischer Nebenprodukte oder Folgeprodukte gemäß Artikel 20 Absatz 1 der…
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 dürfen tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte nach alternativen Methoden beseitigt oder verwendet werden, sofern diese…
In der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist vorgesehen, dass ein Standardformat für Anträge auf Genehmigung alternativer Methoden zur Verwendung oder Beseitigung…
Nach Eingang der Stellungnahme von EFSA ist Folgendes zu beschließen: a) entweder eine Maßnahme zur Genehmigung einer alternativen Methode der Verwendung oder…
In Entwicklung befindliche neuartige Technologien eröffnen nützliche Möglichkeiten zur Energiegewinnung aus tierischen Nebenprodukten und zu deren sicheren…
Im Auftrag der Kommission legte die EFSA am 7. Juli 2010 ein wissenschaftliches Gutachten mit einer Erklärung zur technischen Unterstützung bezüglich des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.