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Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 dürfen tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte nach alternativen Methoden beseitigt oder verwendet werden, sofern diese Methoden genehmigt wurden auf der Grundlage einer Bewertung hinsichtlich der Frage, inwieweit diese Methoden die Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier auf ein Maß vermindern, das für die entsprechende Kategorie tierischer Nebenprodukte dem der Standard-Verarbeitungsmethoden mindestens gleichwertig ist. In der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist außerdem ein Standardformat für Anträge auf Genehmigung alternativer Methoden vorgesehen. Dementsprechend sind in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 alternative Verarbeitungsmethoden für Verarbeitungsbetriebe und bestimmte andere Anlagen und Betriebe festgelegt.
Anträge auf Genehmigung alternativer Methoden zur Verwendung oder Beseitigung tierischer Nebenprodukte oder Folgeprodukte gemäß Artikel 20 Absatz 1 der…
In der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist vorgesehen, dass ein Standardformat für Anträge auf Genehmigung alternativer Methoden zur Verwendung oder Beseitigung…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 wird ein Genehmigungsverfahren für alternative Methoden zur Beseitigung oder Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und…
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 enthält bestimmte Vorschriften für die Drucksterilisierung und sieht vor, dass Durchführungsmaßnahmen für andere…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 werden Veterinär- und Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte und hieraus hergestellte Erzeugnisse festgelegt. In…
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 enthält Regeln für tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte in Bezug auf die Gesundheit von Mensch und Tier, mit denen von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.