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In der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist vorgesehen, dass bestimmtes Material der Kategorie 1 an gefährdete oder geschützte Arten aasfressender Vögel und anderer Arten verfüttert werden darf, die in ihrem natürlichen Lebensraum leben, um die Artenvielfalt zu fördern. Eine solche Fütterung sollte für bestimmte, in der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen genannte fleischfressende Arten sowie für bestimmte in der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten genannte Raubvogelarten zur Berücksichtigung der natürlichen Fressgewohnheiten dieser Arten gestattet sein.
an Fütterungsplätzen gefährdeter oder geschützter Arten aasfressender Vögel und anderer Arten, die in ihrem natürlichen Lebensraum leben, um die Artenvielfalt…
den Erhaltungszustand der natürlichen Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlichem Interesse einschließlich des unbeabsichtigten Fangs oder Tötens der…
Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 sieht vor, dass Material der Kategorie 1 an gefährdete oder geschützte Arten aasfressender Vögel und anderer Arten verfüttert…
Die zuständige Behörde kann abweichend von Artikel 12 gemäß den Bedingungen nach Absatz 3 dieses Artikels zulassen: a) die Verfütterung von Material der…
Die Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 enthält ausführliche Vorschriften, die als Ausnahme erlauben, Material der Kategorien 2 und 3 an Zootiere zu verfüttern. Die…
in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.