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Nach der Sammlung müssen tierische Nebenprodukte unter Bedingungen gehandhabt werden, die geeignet sind, die Übertragung unannehmbarer Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier auszuschließen. Betriebe oder Anlagen, in denen bestimmte Tätigkeiten ausgeführt werden, bevor die tierischen Nebenprodukte weiteren Verfahren unterworfen werden, sollten so konzipiert und betrieben werden, dass eine solche Übertragung ausgeschlossen wird. Dies sollte auch für Betriebe und Anlagen gelten, in denen Tätigkeiten ausgeführt werden, die die Handhabung tierischer Nebenprodukte in Übereinstimmung mit dem Veterinärrecht der Union einschließen, außer der Handhabung tierischer Nebenprodukte im Rahmen heilender Tätigkeiten privater Tierärzte.
Tätigkeiten, die den Umgang mit tierischen Nebenprodukten mit sich bringen und im Einklang mit den Verpflichtungen im Rahmen der Veterinärvorschriften der Union…
Tätigkeiten unter Verwendung tierischer Nebenprodukte, durch die ein beträchtliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier entsteht, sollten nur Anlagen…
Bestimmten Betrieben oder Anlagen, die nur geringe Mengen tierischer Nebenprodukte ohne Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier handhaben, sollte erlaubt…
Die Entsorgung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte über den Abwasserstrom sollte untersagt werden, da dieser Strom keinen Bestimmungen unterliegt, die…
Tierische Nebenprodukte sollten nur verwendet werden, wenn die Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier im Zuge ihrer Verarbeitung und des…
In Anlagen oder Betrieben, die die Tätigkeiten gemäß Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe a durchführen: a) müssen tierische Nebenprodukte in einer Weise behandelt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.