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Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 gilt auch für Küchen- und Speiseabfälle, sofern diese von international eingesetzten Verkehrsmitteln stammen, beispielsweise Material, das aus Lebensmitteln gewonnen wurde, die an Bord eines Flugzeugs oder Schiffes serviert wurden, das aus einem Drittland kommend in der Europäischen Union landet oder vor Anker geht. Außerdem kommt die genannte Verordnung auf Küchen- und Speiseabfälle zur Anwendung, wenn diese zur Fütterung, zur Verarbeitung im Einklang mit einer der im Rahmen dieser Verordnung zugelassenen Verarbeitungsmethoden, zur Umwandlung in Biogas oder zur Kompostierung bestimmt sind. Das Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen an Nutztiere, die keine Pelztiere sind, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 untersagt. Daher dürfen Küchen- und Speiseabfälle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 verarbeitet und danach verwendet werden, sofern die Folgeprodukte nicht an besagte Tiere verfüttert werden.
Das Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen an Schweine, die keine Nutztiere im Sinne des Artikels 3 Nummer 6 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009…
zusätzlich zu Anhang II Kapitel I Nr. 2 Buchstabe b Nr. i der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 als Küchen- und Speiseabfälle gekennzeichnet sind und
Für Küchen- und Speiseabfälle der Kategorie 3, die in privaten Haushaltungen anfallen und die in einer Biogas- oder Kompostierungsanlage behandelt werden, sind…
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten im Sinne des Artikels 2 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr.…
Gemäß der Richtlinie 1999/31/EG des Rates vom 26. April 1999 über Abfalldeponien dürfen Erzeugnisse tierischen Ursprungs oder Lebensmittel, die solche…
Da die Abfallverbrennung und Mitverbrennung bestimmter tierischer Nebenprodukte nicht unter die Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.