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Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 gilt für tierische Nebenprodukte, die zur Herstellung von Jagdtrophäen verwendet werden. Die Herstellung solcher Trophäen sowie die Präparation von Tieren und Teilen von Tieren mit anderen Verfahren, beispielsweise durch Plastination, sollte unter Bedingungen geschehen, unter denen es nicht zu einer Übertragung von Risiken auf Menschen oder Tiere kommen kann.
Die in dieser Verordnung festgelegten Hygienevorschriften für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Jagdtrophäen oder anderen Tierpräparaten, die der…
In der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 werden Veterinär- und Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte und hieraus hergestellte Erzeugnisse festgelegt. In…
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 enthält Regeln für tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte in Bezug auf die Gesundheit von Mensch und Tier, mit denen von…
Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 gilt nicht für ganze Körper oder Teile von Wildtieren, bei denen kein Verdacht auf Vorliegen einer auf Mensch oder Tier…
Die Durchführungsbestimmungen für die Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte in dieser Verordnung sollten im Einklang mit den Zielen der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.