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Gemäß Artikel 105 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 kürzt die Kommission die künftigen Fangquoten eines Mitgliedstaats, wenn sie feststellt, dass dieser Mitgliedstaat die ihm zugeteilten Fangquoten überschritten hat.
Gemäß Artikel 105 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 kürzt die Kommission die künftigen Fangquoten eines Mitgliedstaats, wenn sie feststellt, dass…
Gemäß Artikel 23 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 reduziert die Kommission, wenn sie feststellt, dass ein Mitgliedstaat die ihm zugeteilten…
Gemäß Artikel 23 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 reduziert die Kommission, wenn sie feststellt, dass ein Mitgliedstaat die ihm zugeteilten…
Gemäß Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 werden Fangquoten im folgenden Jahr oder in den folgenden Jahren unter Anwendung von…
Gemäß Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 werden Fangquoten unter Anwendung von Multiplikationsfaktoren gekürzt, die in dem Absatz festgelegt…
Einige Mitgliedstaaten haben ihre Fangquoten für das Jahr 2009 überschritten. Daher ist es angebracht, Abzüge von den diesen Mitgliedstaaten für das Jahr 2010…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.