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Mit der Verordnung (EG) Nr. 792/2009 der Kommission vom 31. August 2009 mit Durchführungsvorschriften zu den von den Mitgliedstaaten an die Kommission zu übermittelnden Informationen und Dokumenten im Zusammenhang mit der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte, den Regeln für Direktzahlungen, der Förderung des Absatzes von Agrarerzeugnissen und den Regelungen für die Regionen in äußerster Randlage und die kleineren Inseln des Ägäischen Meeres sind gemeinsame Regeln festgelegt worden, auf deren Grundlage die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Informationen und Dokumente an die Kommission übermitteln müssen. Diese Regeln betreffen insbesondere die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Nutzung der von der Kommission bereitgestellten Informationssysteme und die Validierung der Zugangsrechte der zur Übersendung von Mitteilungen befugten Behörden oder Einzelpersonen. Außerdem enthält die Verordnung gemeinsame Grundsätze für die Informationssysteme, um die langfristige Authentizität, Integrität und Lesbarkeit der Dokumente und den Schutz von personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Nach der Verordnung (EG) Nr. 792/2009 muss die Verpflichtung zur Nutzung der Informationssysteme gemäß derselben Verordnung in den Verordnungen vorgesehen…
Angesichts der Erfahrungen, die die Kommission und die Mitgliedstaaten mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 der Kommission vom 11. Juli 1994…
Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Verarbeitung personenbezogener Daten regeln, die im Verhältnis zur Anwendung der…
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Vorschriften zur Datenerhebung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen…
Im Rahmen ihrer Verwaltungs- und Kontrollverpflichtungen müssen die Mitgliedstaaten Unregelmäßigkeiten melden und begleiten. Die Durchführungsbestimmungen…
In Anbetracht der Erfahrungen der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 vom 11. Juli 1994 betreffend…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.