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Nach der Verordnung (EG) Nr. 792/2009 muss die Verpflichtung zur Nutzung der Informationssysteme gemäß derselben Verordnung in den Verordnungen vorgesehen werden, mit denen eine besondere Mitteilungspflicht festgelegt wird.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 792/2009 der Kommission vom 31. August 2009 mit Durchführungsvorschriften zu den von den Mitgliedstaaten an die Kommission zu…
Die Verordnung (EG) Nr. 272/2009 ist daher entsprechend zu ändern.
Es ist daher notwendig, mit der vorliegenden Verordnung Maßnahmen zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zu treffen.
Die in dieser Verordnung genannten Mitteilungen erfolgen nach der Verordnung (EG) Nr. 792/2009 der Kommission .
Die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 sollte daher entsprechend geändert werden.
Die in Absatz 1 genannten Mitteilungen erfolgen nach der Verordnung (EG) Nr. 792/2009 der Kommission .
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.