Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mitgliedstaaten, die einen funktionalen Luftraumblock einrichten, haben der Kommission, der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, anderen Mitgliedstaaten und anderen Beteiligten Informationen zu übermitteln und ihnen im Hinblick auf einen erleichterten Meinungsaustausch Gelegenheit zu geben, Bemerkungen abzugeben. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch keine der Geheimhaltung unterliegenden Informationen, Geschäftsgeheimnisse oder anderweitig vertrauliche Informationen weitergeben.
Die Mitgliedstaaten sollten bei der Einrichtung eines funktionalen Luftraumblocks gewährleisten, dass sie ihre Verantwortlichkeiten bezüglich der Sicherheit…
der von den betroffenen Mitgliedstaaten an die Kommission, die Europäische Agentur für Flugsicherheit („EASA“), andere Mitgliedstaaten und beteiligte Parteien…
Die Festlegung eines funktionalen Luftraumblocks erfolgt ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen aller Mitgliedstaaten und gegebenenfalls der Drittstaaten,…
Die betroffenen Mitgliedstaaten berücksichtigen die eingegangenen Bemerkungen vor Einrichtung ihres funktionalen Luftraumblocks.
Die betroffenen Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission gemeinsam mindestens sechs Monate vor Durchführung der Änderung die vorgeschlagenen Veränderungen…
Mitgliedstaaten, die bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung einen funktionalen Luftraumblock eingerichtet haben, gewährleisten, dass die im Anhang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.