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Weder die nationalen Aufsichtsbehörden, die im Einklang mit ihren nationalen Rechtsvorschriften tätig werden, noch die zuständigen nationalen Behörden, noch die Kommission, noch der PRB, noch der Netzmanager, noch die Agentur dürfen Informationen vertraulicher Art weitergeben; dies bezieht sich insbesondere auf Informationen über Anbieter von Flugsicherungsdiensten, deren Geschäftsbeziehungen oder Einnahmen- und Kostenbestandteile.
Absatz 1 berührt nicht das Recht auf Offenlegung durch nationale Aufsichtsbehörden und die Kommission in den Fällen, in denen dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben wesentlich ist. Dabei muss die Offenlegung verhältnismäßig sein und hat den berechtigten Interessen von Anbietern von Flugsicherungsdiensten, Luftraumnutzern, Flughäfen oder anderen einschlägigen Beteiligten am Schutz ihrer sensiblen Geschäftsinformationen Rechnung zu tragen.
Informationen und Daten, die gemäß Artikel 12 Absatz 4, Artikel 23 Absatz 10, Artikel 24 Absatz 6, Artikel 25 Absatz 2, Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 36 Absatz 4 zugänglich gemacht werden oder gemäß Artikel 29 Absatz 6 gemeldet werden, insbesondere in Bezug auf die festgestellten Kosten und die tatsächlichen Kosten der benannten Anbieter von Flugverkehrsdiensten, werden offengelegt — vorbehaltlich des Schutzes der öffentlichen Sicherheit, der Verteidigung und militärischer Belange oder der geschäftlichen Interessen einer natürlichen oder juristischen Person, einschließlich des Schutzes des geistigen Eigentums, sofern kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung besteht.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission stellen sicher, dass alle Entscheidungen und Berichte über die Menge und die Zuteilung der Zertifikate sowie über die…
Die aufgrund dieses Artikels übermittelten Informationen sind vorbehaltlich der nationalen Rechtsvorschriften als vertraulich oder wirtschaftlich schutzwürdig…
Unbeschadet der Pflichten gemäß den Artikeln 16 und 17 legen die leitende Sicherheitsuntersuchungsstelle und der bzw. die akkreditierten Vertreter gemäß Artikel…
Die im Rahmen der Konsultation übermittelten oder erhaltenen Informationen sind als vertraulich oder wirtschaftlich schutzwürdig anzusehen und zu behandeln. Im…
Die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie deren jeweilige Bedienstete geben die vertraulichen Informationen, die sie in Anwendung dieser Verordnung erhalten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.