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Nach dem Zusatzprotokoll wird das Volumen der zollfreien Kontingente für den ersten Zwölfmonatszeitraum 1. Mai 2009 bis 30. April 2010 auf den zweiten Kontingentszeitraum übertragen. Außerdem ist bei unvollständiger Ausschöpfung der Kontingente für bestimmte Erzeugnisse im Kontingentszeitraum 1. März 2011 bis 30. April 2011 das verbleibende Volumen auf den Kontingentszeitraum 1. Mai 2011 bis 30. April 2012 zu übertragen.
Im Einklang mit dem Zusatzprotokoll werden die jährlichen zollfreien Kontingente, die für Norwegen vom 1. Mai 2009 bis zum 1. März 2011 hätten eröffnet werden…
Artikel 3 erhält folgende Fassung: Werden die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.0810, 09.0811 und 09.0812 für den Kontingentszeitraum 1. März 2011…
Für das Jahr 2004 sind die Mengen der neuen Zollkontingente und die Erhöhung der bestehenden Zollkontingente unter Berücksichtigung des Teils des Zeitraums, der…
Für das Jahr 2004 sind die Menge des neuen Zollkontingents und die Erhöhung der bestehenden Zollkontingente unter Berücksichtigung des Zeitraums, der vor dem 1.…
(4) Dieses Zollkontingent gilt für 2004 und jedes folgende Kalenderjahr ab 1.1.2005 bis zu seinem Außerkrafttreten am 31.12.2012.
In Einklang mit dem Abkommen sollte festgelegt werden, dass bei der Berechnung der Zollkontingente für das erste Anwendungsjahr das Volumen der Kontingente,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.