Art. 7 32011R0328VERORDNUNG (EU) Nr. 328/2011 DER KOMMISSION vom 5. April 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffend Statistiken über Todesursachen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32010R0741VERORDNUNG (EU) Nr. 741/2010 DER KOMMISSION vom 17. August 2010 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1490/2002 und (EG) Nr. 2229/2004 in Bezug auf den Zeitpunkt, bis zu dem Zulassungen weiter gelten können, wenn der Antragsteller einen Antrag nach dem beschleunigten Verfahren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 33/2008 gestellt hat (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 7 32011R0176VERORDNUNG (EU) Nr. 176/2011 DER KOMMISSION vom 24. Februar 2011 über die vor Einrichtung und Änderung eines funktionalen Luftraumblocks bereitzustellenden Informationen (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 13 32007R1100VERORDNUNG (EG) Nr. 1100/2007 DES RATES vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32009R0492VERORDNUNG (EG) Nr. 492/2009 DES RATES vom 25. Mai 2009 zur Aufhebung von 14 überholten Verordnungen im Bereich der Gemeinsamen Fischereipolitik
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32009R0148VERORDNUNG (EG) Nr. 148/2009 DER KOMMISSION vom 20. Februar 2009 zur Aufhebung von elf überholten Verordnungen im Bereich der gemeinsamen Fischereipolitik
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.