Gesetze
Gesetz wird geladen …
Österreich hat die Aufnahme von zehn Ausbildungsgängen in der Gesundheits- und Krankenpflege in Anhang II der Richtlinie 2005/36/EG beantragt. Diese Ausbildungsgänge sind in der Gesundheits- und Krankenpflege-Spezialaufgaben-Verordnung (GuK-SV, BGBl. II Nr. 452/2005) und der Gesundheits- und Krankenpflege-Lehr- und Führungsaufgaben-Verordnung (GuK-LFV, BGBl. II Nr. 453/2005) geregelt.
Für Personen, die eine Erlaubnis nach den §§ 1, 58 Absatz 1 oder 2 beantragen, gilt die Voraussetzung des § 2 Nummer 1 als erfüllt, wenn aus einem Europäischen…
Die Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes befähigt…
Österreich hat beantragt, die Beschreibung des Ausbildungsgangs für die Berufe „Psychiatrischer Gesundheits- und Krankenpfleger“ und „Kinderkrankenpfleger“…
Da diese österreichischen Ausbildungsgänge dem in Artikel 11 Buchstabe c Ziffer i der Richtlinie 2005/36/EG vorgesehenen Ausbildungsniveau entsprechen und eine…
Krankenschwester/Krankenpfleger, die/der für die allgemeine Pflege verantwortlich ist, als Inhaber eines in Anhang V Nummer 5.2.2 aufgeführten…
Die Niederlande haben beantragt, die Beschreibung der reglementierten Ausbildungsgänge in Anhang III zu ändern, um den mit dem Gesetz über Erziehung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.