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Im Einklang mit dem Zusatzprotokoll werden die jährlichen zollfreien Kontingente, die für Norwegen vom 1. Mai 2009 bis zum 1. März 2011 hätten eröffnet werden sollen, in gleiche Teile aufgeteilt und für den verbleibenden Anwendungszeitraum dieses Protokolls auf Jahresbasis zugewiesen.
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend das Protokoll Nr. 2 zum bilateralen…
Nach dem Zusatzprotokoll wird das Volumen der zollfreien Kontingente für den ersten Zwölfmonatszeitraum 1. Mai 2009 bis 30. April 2010 auf den zweiten…
Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2011 wird das Zollkontingent der Union gemäß dem Anhang für die dort aufgeführten Waren mit Ursprung in…
Die Zollkontingente der Gemeinschaft für die Erzeugnisse mit Ursprung in Norwegen, die im Anhang aufgeführt sind, werden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008…
Die Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.0745 und 09.0758 in Anhang I sind vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008 nicht anwendbar. Die Zollkontingente…
Im Zusatzprotokoll sind neue jährliche zollfreie Kontingente für die Einfuhr bestimmter Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen in die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.