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Hinsichtlich der Berichterstattung über die Qualität sollte auf Artikel 12 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates und hinsichtlich des Aufbaus der Berichte sollte auf die Empfehlung 2009/498/EG der Kommission Bezug genommen werden.
Die gemeinsamen Qualitätskriterien und die Periodizität der Qualitätsberichte für Zahlungsbilanzstatistiken müssen angepasst werden, damit den…
Die in Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Qualitätskriterien gelten für die Zwecke…
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten die in Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 festgelegten Qualitätskriterien.
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten für die im Einklang mit Artikel 3 dieser Verordnung zu übermittelnden Daten die in Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung…
Die gemeinsamen Qualitätsstandards sowie Inhalt und Periodizität der Qualitätsberichte müssen in Einklang mit Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr.…
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten für die zu übermittelnden Daten die Qualitätskriterien nach Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.