Erwägungsgrund 11 32025R2458
Auf Vorschlag der Statistikkommission der VN nimmt der Wirtschafts- und Sozialrat der VN alle zehn Jahre Resolutionen zur Weltbevölkerungs- und -wohnungszählung an und fordert die Mitgliedsländer der VN auf, Volks- und Wohnungszählungen im Einklang mit internationalen und regionalen Empfehlungen durchzuführen und die Integrität, Zuverlässigkeit, Genauigkeit und den Wert der Ergebnisse der Volks- und Wohnungszählungen zu wahren. Europäische Bevölkerungs- und Wohnungsstatistiken sollten diesen internationalen und regionalen Empfehlungen Rechnung tragen.