Erwägungsgrund 4 32011R0286
Nach dem GHS können die Behörden zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften erlassen, um Personen zu schützen, die bereits gegenüber einem bestimmten chemischen Stoff sensibilisiert sind, der auch in sehr niedrigen Konzentrationen eine Reaktion hervorrufen kann. Es sollte vorgeschrieben werden, dass der Name einer solchen Chemikalie der Kennzeichnung hinzuzufügen ist, auch wenn sie nur in einer sehr niedrigen Konzentration in einem Gemisch vorhanden ist.