Erwägungsgrund 6 32011R0286
Damit die Lieferanten von Stoffen die neuen Einstufungs-, Kennzeichnungs- und Verpackungsvorschriften, die mit dieser Verordnung eingeführt werden, übernehmen können, sollte eine Übergangszeit vorgesehen und die Anwendung dieser Verordnung verschoben werden. Auf diese Weise können die Vorschriften dieser Verordnung vor Ablauf der Übergangszeit auf freiwilliger Basis angewandt werden.