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Die Mitgliedstaaten sollten ein Verzeichnis der in ihrem Hoheitsgebiet befindlichen geschlossenen Aquakulturanlagen erstellen. Aus Gründen der Transparenz sollte dieses Verzeichnis auf einer Website, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 535/2008 der Kommission vom 13. Juni 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates über die Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur eingerichtet wurde, veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden.
Die Kapitel III bis VI gelten nicht für die Verbringung von nicht heimischen oder gebietsfremden Arten zur Haltung in geschlossenen Aquakulturanlagen, sofern…
Des Weiteren sieht die Verordnung (EG) Nr. 708/2007 die Einrichtung eines speziellen Informationssystems vor, das den Mitgliedstaaten den Austausch der in ihren…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 wurden Rahmenvorschriften für die Aquakulturbewirtschaftung nicht heimischer und gebietsfremder Arten mit dem Ziel…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 des Rates wurden Rahmenvorschriften für die Aquakulturbewirtschaftung nicht heimischer und gebietsfremder Arten mit dem…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 788/96 des Rates vom 22. April 1996 über die Vorlage von Statistiken über die Aquakulturproduktion müssen die Mitgliedstaaten…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 708/2007 wurden Rahmenvorschriften für die Aquakulturbewirtschaftung nicht heimischer und gebietsfremder Arten mit dem Ziel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.