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Die zuständige Behörde registriert Die zuständige Behörde weist jedem Betrieb oder jeder Gruppe von Betrieben nach dem vorliegenden Artikel eine individuelle Registrierungsnummer zu.
Aquakulturbetriebe im Verzeichnis der Aquakulturbetriebe gemäß Artikel 185 Absatz 1, wenn der betreffende Unternehmer die nach Artikel 172 Absatz 1 erforderlichen Informationen vorgelegt hat;
Gruppen von Aquakulturbetrieben im genannten Verzeichnis, sofern die in Artikel 172 Absatz 4 genannten Kriterien erfüllt sind.
die Art des Aquakulturbetriebs;
der Art des betreffenden Aquakulturbetriebs;
über ein System verfügt, anhand dessen der betreffende Unternehmer gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen kann, dass die Anforderungen gemäß den…
Die zuständige Behörde legt in der Zulassung für einen Aquakulturbetrieb oder einen Betrieb, der Lebensmittel aus Wassertieren herstellt und…
die Betriebe werden unter der Verantwortung desselben Unternehmers geführt und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.