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Da es eine gewisse Zeit dauert, bis die Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Verordnung geschaffen sind, sollte sie erst ab einem späteren Zeitpunkt angewendet werden; dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Benennung Technischer Bewertungsstellen, über die notifizierenden Behörden und die notifizierten Stellen und über die Einrichtung einer Organisation Technischer Bewertungsstellen sowie eines Ständigen Ausschusses für das Bauwesen.
Der Beginn der Anwendung dieser Verordnung sollte schrittweise erfolgen, damit alle Betroffenen — Behörden, Unternehmen und Interessengruppen — ihre Ressourcen…
Um den Mitgliedstaaten genügend Zeit zur Anpassung an einige der neuen Verpflichtungen gemäß dieser Verordnung zu geben, ist es angezeigt, den Beginn der…
Damit die Mitgliedstaaten und die Kommission die erforderlichen Instrumente zur Durchführung der vorliegenden Verordnung entwickeln und umsetzen können, sollten…
Diese Verordnung sollte ab einem Zeitpunkt gelten, der der Kommission hinreichend Zeit lässt, die zu ihrer Durchführung erforderlichen Maßnahmen zu erlassen.
Damit der Übergang von den bestehenden Richtlinien zu dieser Verordnung reibungslos vonstatten geht, sollte diese Verordnung erst einige Zeit nach ihrem…
Damit ausreichend Zeit für die technische Anpassung der elektronischen Systeme an das neue CPV vorhanden ist, sollte diese Verordnung erst sechs Monate nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.