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Gemäß der Entscheidung 2003/199/EG des Rates wurde Aldicarb nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates aufgenommen und bestimmte Mitgliedstaaten durften eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 einräumen. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 der Kommission wurden Bromopropylat, Chlorfenvinphos, EPTC, Ethion, Fomesafen, Tetradifon und Triforin nicht aufgenommen und bestimmte Mitgliedstaaten durften eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 einräumen. Gemäß der Entscheidung 2005/864/EG der Kommission wurde Endosulfan nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates aufgenommen und bestimmte Mitgliedstaaten durften eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 einräumen. Gemäß der Entscheidung 2004/140/EG der Kommission wurde Fenthion nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates aufgenommen und bestimmte Mitgliedstaaten durften eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 einräumen. Gemäß der Entscheidung 2006/302/EG der Kommission wurde Methabenzthiazuron nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates aufgenommen und bestimmte Mitgliedstaaten durften eine Frist bis zum 31. Dezember 2009 einräumen. Gemäß der Entscheidung 2004/129/EG der Kommission wurde Methidathion nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates aufgenommen und bestimmte Mitgliedstaaten durften eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 einräumen. Gemäß der Entscheidung 2004/247/EG der Kommission wurde Simazin nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates aufgenommen und bestimmte Mitgliedstaaten durften eine Frist bis zum 31. Dezember 2007 einräumen.
Für Aldicarb, Bromopropylat, Chlorfenvinphos, Endosulfan, EPTC, Ethion, Fenthion, Methidathion, Simazin, und Triforin sind in Anhang II und in Anhang III Teil B…
Die Verordnung (EG) Nr. 2076/2002 sowie die Entscheidungen 2002/928/EG der Kommission vom 26. November 2002 über die Nichtaufnahme von Benomyl in Anhang I der…
Für Azoxystrobin, Acetamiprid, Famoxadon, Fenbutatinoxid, Indoxacarb, Ioxynil, Mepanipyrim, Thiacloprid und Trifloxystrobin wurden in den Anhängen II und III…
Der Antragsteller zog seinen Antrag auf Aufnahme dieses Wirkstoffs in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG im Einklang mit Artikel 11e der Verordnung (EG) Nr.…
Für Bentazon, Carbendazim, Cyfluthrin, Fenamidon, Ioxynil und Thiophanat-methyl wurden in Anhang II und in Anhang III Teil B der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Für Acetamiprid, Acibenzolar-S-methyl, Azoxystrobin, Imazalil, Prohexadion, Pyraclostrobin und Thiacloprid wurden in Anhang II und Teil B des Anhangs III der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.