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Nachdem diese Fristen nunmehr abgelaufen sind, ist es empfehlenswert, die Rückstandshöchstgehalte dieser Wirkstoffe auf die entsprechende analytische Nachweisgrenze herabzusetzen. Dies sollte nicht für Codex-Höchstgehalte gelten, die auf Verwendungen in Drittländern beruhen, sofern diese Codex-Höchstgehalte im Hinblick auf die Sicherheit der Verbraucher annehmbar sind. Auch sollte dies nicht in Fällen gelten, in denen die Rückstandshöchstgehalte speziell als Einfuhrtoleranzen festgelegt wurden.
Die Behörde schlug in ihrem Gutachten vom 26. Januar 2005 vor, einen Rückstandshöchstgehalt für den betreffenden Wirkstoff festzulegen. Es kann erforderlich…
Aus Gründen der Effizienz sowie um für die Wirtschaftsbeteiligten einen raschen Entscheidungsprozess und gleichzeitig für die Verbraucher ein hohes Schutzniveau…
Es ist gute Verwaltungspraxis und technisch wünschenswert, Entscheidungen über Rückstandshöchstgehalte für Wirkstoffe zeitgleich mit Entscheidungen gemäß der…
Mit Blick auf die schrittweise Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten im Zuge der Entscheidungen über einzelne Wirkstoffe als Teil der Bewertung gemäß der…
Die Behörde schlug in ihrem Gutachten vom 21. November 2006 vor, vorläufige Rückstandshöchstmengen für den betreffenden Wirkstoff festzulegen . Es kann…
Laut Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 werden in Anhang III dieser Verordnung vorläufige Rückstandshöchstgehalte für Wirkstoffe festgelegt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.