Erwägungsgrund 15 32005R0396
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit prüfen, die Namen von Unternehmen zu veröffentlichen, die Erzeugnisse herstellen, deren Gehalt an Pestizidrückständen die zulässigen Höchstwerte überschreitet.
Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit prüfen, die Namen von Unternehmen zu veröffentlichen, die Erzeugnisse herstellen, deren Gehalt an Pestizidrückständen die zulässigen Höchstwerte überschreitet.