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Die Kriterien, anhand deren festgelegt wird, wann Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott nicht mehr als Abfall anzusehen ist, sollten sicherstellen, dass Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott aus einem Verwertungsverfahren die technischen Anforderungen der metallerzeugenden Industrie erfüllt, den geltenden Rechtsvorschriften und Normen für Erzeugnisse genügt und insgesamt nicht zu schädlichen Umwelt- oder Gesundheitsfolgen führt. Den Berichten der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission zufolge erfüllen die vorgeschlagenen Kriterien für Schrott, der dem Verwertungsverfahren zugeführt wird, für die Behandlungsverfahren und -techniken sowie für den durch das Verwertungsverfahren gewonnenen Schrott diese Vorgaben, da sie bewirken dürften, dass Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott erzeugt wird, der keine gefährlichen Eigenschaften aufweist und hinreichend frei von nichtmetallischen Bestandteilen ist.
Die Kriterien, anhand deren festgelegt wird, wann Kupferschrott nicht mehr als Abfall anzusehen ist, sollten sicherstellen, dass Kupferschrott aus einem…
Diese Verordnung enthält die Kriterien, anhand deren festgelegt wird, wann Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott, einschließlich Schrott aus Aluminiumlegierungen,…
Eisen- und Stahlschrott wird nicht mehr als Abfall angesehen, wenn bei der Übertragung vom Erzeuger an einen anderen Besitzer alle nachstehenden Bedingungen…
Die Kriterien, anhand deren festgelegt wird, wann Bruchglas nicht mehr als Abfall anzusehen ist, sollten sicherstellen, dass Bruchglas aus einem…
Berichten der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission zufolge besteht ein Markt für und eine Nachfrage nach Eisen-, Stahl- und…
Aluminiumschrott, einschließlich Schrott aus Aluminiumlegierungen, wird nicht mehr als Abfall angesehen, wenn bei der Übertragung vom Erzeuger an einen anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.