Erwägungsgrund 3 32011R0333
Die Kriterien, anhand deren festgelegt wird, wann Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott nicht mehr als Abfall anzusehen ist, sollten sicherstellen, dass Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott aus einem Verwertungsverfahren die technischen Anforderungen der metallerzeugenden Industrie erfüllt, den geltenden Rechtsvorschriften und Normen für Erzeugnisse genügt und insgesamt nicht zu schädlichen Umwelt- oder Gesundheitsfolgen führt. Den Berichten der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission zufolge erfüllen die vorgeschlagenen Kriterien für Schrott, der dem Verwertungsverfahren zugeführt wird, für die Behandlungsverfahren und -techniken sowie für den durch das Verwertungsverfahren gewonnenen Schrott diese Vorgaben, da sie bewirken dürften, dass Eisen-, Stahl- und Aluminiumschrott erzeugt wird, der keine gefährlichen Eigenschaften aufweist und hinreichend frei von nichtmetallischen Bestandteilen ist.