Erwägungsgrund 4 32011R0333
Zur Einhaltung der Kriterien sollte vorschrieben werden, dass zu Schrott, der nicht mehr als Abfall anzusehen ist, Informationen gegeben werden und ein Qualitätsmanagementsystem zur Anwendung kommt.
Zur Einhaltung der Kriterien sollte vorschrieben werden, dass zu Schrott, der nicht mehr als Abfall anzusehen ist, Informationen gegeben werden und ein Qualitätsmanagementsystem zur Anwendung kommt.