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Im Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und im Interimsabkommen ist vorgesehen, dass bestimmter Fisch und bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Bosnien und Herzegowina im Rahmen von Zollkontingenten zollfrei oder zu ermäßigten Zollsätzen in die Europäische Union eingeführt werden können.
Gemäß dem Interimsabkommen und dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen können bestimmte Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Montenegro im…
Gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen und dem Interimsabkommen können bestimmter Fisch und bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung in…
Die im Anhang aufgeführten Fische und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Bosnien und Herzegowina, die in den zollrechtlich freien Verkehr in der Europäischen…
Das Interimsabkommen und das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sehen vor, dass Weine mit Ursprung in Montenegro im Rahmen von…
Das Interimsabkommen und das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sehen vor, dass Weine mit Ursprung in Albanien im Rahmen von…
Waren mit Ursprung in Kroatien, die im Anhang aufgeführt sind und mit einem Ursprungsnachweis gemäß dem Ursprungsprotokoll des Interimsabkommens und des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.