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Am 12. Juni 2006 hat der Rat ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Albanien andererseits (im Folgenden „Interimsabkommen“ genannt) geschlossen. Ziel des Interimsabkommens ist es, die den Handel und Handelsfragen betreffenden Bestimmungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens so bald wie möglich in Kraft zu setzen. Das Interimsabkommen tritt am 1. Dezember 2006 in Kraft.
Am 12. Juni 2006 hat der Rat ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Albanien…
Es ist notwendig, bis zum Inkrafttreten des am 12. Juni 2006 in Luxemburg unterzeichneten Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen…
Am 15. Oktober 2007 wurde ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Montenegro…
Am 15. Oktober 2007 hat der Rat ein Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Montenegro…
Die Entwicklung der Handelsbeziehungen muss durch Vertiefung und Erweiterung der Beziehungen gewährleistet werden, die insbesondere mit dem am 11. Mai 1992…
Das Interimsabkommen ist am 1. Dezember 2006 in Kraft getreten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.