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Die Verordnung (EU) Nr. 925/2010 der Kommission vom 15. Oktober 2010 zur Änderung der Entscheidung 2007/777/EG und der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 hinsichtlich der Durchfuhr durch die Union von Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnissen aus Russland enthält im Eintrag für Israel (IL-2) in Spalte 7 der Tabelle in Anhang II einen offensichtlichen Fehler, der korrigiert werden sollte. Die Berichtigung sollte ab dem Datum des Inkrafttretens der genannten Verordnung gelten.
In Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 925/2010 wird im Eintrag zu Israel (IL-2) Spalte 7 wie folgt berichtigt:
Die Verordnung (EG) Nr. 798/2008 der Kommission vom 8. August 2008 zur Erstellung einer Liste von Drittländern, Gebieten, Zonen und Kompartimenten, aus denen…
Die Verordnung (EG) Nr. 798/2008 der Kommission vom 8. August 2008 zur Erstellung einer Liste von Drittländern, Gebieten, Zonen und Kompartimenten, aus denen…
Daher sind die Verordnung (EG) Nr. 376/2008 und die folgenden Verordnungen entsprechend zu ändern: — Verordnung (EG) Nr. 1439/95 der Kommission vom 26. Juni…
Die ungarische Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1272/2009 der Kommission enthält zwei Fehler, die mit Wirkung ab dem Datum berichtigt werden müssen, ab dem die…
Die im Rahmen dieser Verordnung erteilten Einfuhrlizenzen unterliegen den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1291/2000 der Kommission vom 9. Juni 2000 mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.