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Die Verordnung (EU) Nr. 955/2010 vom 22. Oktober 2010 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 hinsichtlich der Verwendung von Impfstoffen gegen die Newcastle-Krankheit enthält einen Fehler in der Muster-Veterinärbescheinigung für Geflügelfleisch im Anhang der genannten Verordnung. Dieser Fehler betrifft den Eintrag „Art der Behandlung“, der irrtümlicherweise in Teil I Feld I.28 (Kennzeichnung der Waren) der genannten Bescheinigung eingesetzt wurde. Der Eintrag „Art der Behandlung“ gilt nicht für Geflügelfleisch und sollte daher aus der Muster-Veterinärbescheinigung gestrichen werden. Dieser Fehler sollte korrigiert werden.
sich in ihrem Erscheinungsbild deutlich von dem Muster für eine Tierzuchtbescheinigung unterscheiden, das in Anhang I Abschnitt A der Durchführungsverordnung…
Im Anhang Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 955/2010 wird in Teil I Feld I.28 der Muster-Veterinärbescheinigung für Geflügelfleisch (POU) das Wort „Art der…
Drittländer, aus denen die Mitgliedstaaten Schlachtgeflügel einführen dürfen, sollten bescheinigen, dass die besonderen Vorschriften der Verordnung (EG) Nr.…
Die Muster-Veterinärbescheinigung für Eiprodukte in Anhang I Teil 2 der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 sollte daher entsprechend geändert werden.
in der Zeile zu der Muster-Veterinärbescheinigung „WGM“ wird der Buchstabe „A“ gestrichen.
Die Verordnung (EU) Nr. 925/2010 der Kommission vom 15. Oktober 2010 zur Änderung der Entscheidung 2007/777/EG und der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 hinsichtlich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.