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Die von Kroatien am 11. März 2008 vorgelegten Bekämpfungsprogramme bieten auch die gemäß Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 vorzulegenden Garantien bezüglich der Salmonellenbekämpfung in allen anderen Gallus-gallus-Herden. Die Programme sollten daher ebenfalls genehmigt werden. Die Verordnung (EG) Nr. 1291/2008 sollte daher entsprechend geändert werden.
Der Eintrag zu Kroatien in der Liste in Anhang I Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 sollte im Sinne der genannten Genehmigung der Programme zur…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1291/2008 der Kommission vom 18. Dezember 2008 über die Genehmigung von Programmen zur Salmonellenbekämpfung in bestimmten…
Um Garantien zu bieten, die denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 gleichwertig sind, sollten Drittländer, aus denen die Mitgliedstaaten Schlachtgeflügel…
Kroatien hat der Kommission seine Programme zur Salmonellenbekämpfung vorgelegt, die für Zuchtgeflügel von Gallus gallus, Bruteier hiervon, für Legehennen von…
Israel hat der Kommission ein Programm zur Bekämpfung von Salmonellen bei Gallus-gallus-Eintagsküken, die für Legehennen- oder Masthähnchenherden bestimmt sind,…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 wurden Vorschriften über die Bekämpfung von Salmonellen in verschiedenen Geflügelpopulationen in der Union festgelegt. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.