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Der Eintrag zu Kroatien in der Liste in Anhang I Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 sollte im Sinne der genannten Genehmigung der Programme zur Salmonellenbekämpfung bei allen Gallus-gallus-Herden geändert werden.
Die von Kroatien am 11. März 2008 vorgelegten Bekämpfungsprogramme bieten auch die gemäß Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 vorzulegenden Garantien bezüglich der…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1291/2008 der Kommission vom 18. Dezember 2008 über die Genehmigung von Programmen zur Salmonellenbekämpfung in bestimmten…
Mit der Entscheidung 2007/843/EG der Kommission vom 11. Dezember 2007 über die Genehmigung von Programmen zur Bekämpfung von Salmonellen in…
Bestimmte andere Drittländer, die derzeit in Anhang I Teil 1 der Verordnung (EG) Nr. 798/2008 aufgelistet sind, haben der Kommission noch kein Programm zur…
Kroatien hat der Kommission seine Programme zur Salmonellenbekämpfung vorgelegt, die für Zuchtgeflügel von Gallus gallus, Bruteier hiervon, für Legehennen von…
(5) Ohne das Kosovo im Sinne der Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrates vom 10. Juni 1999.“ 2. Teil 2 wird wie folgt geändert: a) Im Abschnitt „Zusätzliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.