Erwägungsgrund 3 32011R0366
In der im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 angenommenen Empfehlung 2004/394/EG der Kommission vom 29. April 2004 über die Ergebnisse der Risikobewertung und über die Risikobegrenzungsstrategien für die Stoffe: Acetonitril; Acrylamid; Acrylnitril; Acrylsäure; Butadien; Fluorwasserstoff; Wasserstoffperoxid; Methacrylsäure; Methylmethacrylat; Toluol; Trichlorbenzol wird empfohlen, auf Unionsebene zu erwägen, ob das Inverkehrbringen und die Verwendung von Acrylamid in Abdichtungsmitteln für klein- und großformatige Anwendungen nach der Richtlinie 76/769/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen eingeschränkt werden sollten.