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Gemäß dem Beschluss 2010/427/EU des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes ist der EAD ein Dienst eigener Art („sui generis“) und für die Zwecke der Haushaltsordnung wie ein eigenständiges Organ zu behandeln.
Die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes sind im Beschluss 2010/427/EU des Rates beschrieben .
Der Vertrag von Lissabon sieht die Schaffung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes (im Folgenden „EAD“) vor. Um der Schaffung des EAD Rechnung zu tragen,…
Beamte oder Bedienstete auf Zeit, die einen Dienstposten in einer Verwaltungseinheit innehaben, die gemäß dem Beschluss 2010/427/EU vom Generalsekretariat des…
Nach Artikel 27 des Vertrags über die Europäische Union wird der Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik („Hoher Vertreter“) von einem…
Zur Vermeidung von Unklarheiten sollte bestätigt werden, dass Beamte oder Bedienstete auf Zeit, die einen Dienstposten in einer Verwaltungseinheit innehaben,…
Im Hinblick auf seine besonderen Aufgaben erhält der EAD im Rahmen des Statuts Autonomie. Daher ist der EAD im Sinne des Statuts und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.