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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG I Struktur der statistischen Daten über das Inverkehrbringen von Pestiziden Die Übermittlungsdateien müssen die folgende Datenstruktur aufweisen: Nummer Feld Anmerkungen 1 Land z. B. Frankreich 2 Jahr Bezugsjahr der Daten (z. B. 2010) 3 Hauptgruppe Codes in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 4 Produktkategorien 5 Chemikalienklasse 6 Wirkstoff 7 Beobachtungswert (verkaufte Menge) in Kilogramm der Stoffe 8 Für die Felder 3, 4, 5 und 6 das Vertraulichkeitskennzeichen Kennzeichen ANHANG II Struktur der statistischen Daten über die landwirtschaftliche Verwendung von Pestiziden Die Übermittlungsdateien müssen die folgende Datenstruktur aufweisen: Nummer Feld Anmerkungen 1 Land z. B. Frankreich 2 Jahr Bezugsjahr der Daten (z. B. 2010) 3 Kultur Aufschlüsselung nach Einzelkulturen 4 Wirkstoff Codes in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 5 Beobachtungswert: Menge des für die Kultur verwendeten Stoffes in Kilogramm der Stoffe 6 Beobachtungswert: Fläche der mit diesem Stoff behandelten Kultur in Hektar 7 Vertraulichkeitskennzeichen Kennzeichen
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