Erwägungsgrund 14 32022R2379
Die gemäß der Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates zu übermittelnden Daten zum Inverkehrbringen und zur Verwendung von Pestiziden sollten für die Zwecke der Anforderungen der vorliegenden Verordnung im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der genannten Richtlinie und Verordnung verwendet werden. Die verbreiteten Daten über Pflanzenschutzmittel sollten die in Verkehr gebrachten und in der Landwirtschaft verwendeten Wirkstoffe umfassen, aufgeschlüsselt nach Kulturpflanzen und den jeweils behandelten Flächen.