Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (kodifizierter Text) (Text von Bedeutung für den EWR) · KAPITEL IV
Die am 8. November 1968 geltende Geschäftsordnung des Beratenden Ausschusses wird weiter angewandt.
Art. 35 32011R0492Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen